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Wo Baugesuche publiziert werden — in jeder Sprachregion anders

Amtsblatt, Feuille des avis officiels, Foglio ufficiale: dieselbe Pflicht, drei Systeme, drei Vokabulare.

Die Pflicht ist überall dieselbe

Jedes Bauvorhaben muss vor der Bewilligung amtlich publiziert werden — in der ganzen Schweiz. Unterschiedlich sind nur das Publikationsorgan und die Begriffe. Wer nur in einer Sprache sucht, sieht deshalb nur einen Teil des Marktes.

Deutschschweiz

Publiziert wird im kantonalen Amtsblatt und im Publikationsorgan der Gemeinde — oft der lokale Anzeiger. Einzelne Kantone führen zusätzlich ein zentrales elektronisches Portal für Baugesuche. Die Begriffe: Baugesuch, Baupublikation, Einsprachefrist, Bauherrschaft, Projektverfasser, Parzelle.

Romandie

Das zentrale Organ ist die Feuille des avis officiels (FAO) des Kantons — im Wallis das Bulletin officiel, im Jura das Journal officiel. Der Vorgang heisst mise à l'enquête publique, die Frist délai d'opposition, die Bauherrschaft maître d'ouvrage, die Parzelle parcelle. Achtung beim Suchen: In der Schweiz heisst die Bewilligung meist autorisation de construirepermis de construire ist der französische Begriff und führt zu französischen Treffern.

Tessin

Publiziert wird im Foglio ufficiale des Kantons und am albo comunale der Gemeinde. Der Vorgang heisst domanda di costruzione, die Einsprache opposizione, die Bauherrschaft committente, die Parzelle mappale. Auch hier gilt: permesso di costruire ist der italienische, nicht der Tessiner Begriff.

Zweisprachige Kantone

Wallis, Freiburg und Bern publizieren je nach Gemeinde in der einen oder anderen Sprache: ein Projekt in Sitten erscheint französisch, eines in Visp deutsch — beide im selben Kanton. Ein Kantonskürzel sagt also nichts darüber aus, in welcher Sprache ein Baugesuch erscheint. Wir ordnen ein Projekt deshalb nach der Sprache seiner Publikation ein, nicht nach dem Kanton.

Was das für die Suche heisst

Wer die ganze Schweiz im Blick behalten will, müsste 26 kantonale Organe und hunderte kommunale Publikationen in drei Sprachen verfolgen — täglich. Genau das nehmen wir ab: Wir werten alle diese Quellen aus und melden dir jedes neue Wohnprojekt in deiner Wunschgegend, unabhängig davon, in welcher Sprache es publiziert wurde. Suchauftrag anlegen — oder zuerst den Ablauf vom Baugesuch bis zum Einzug nachlesen.

Häufige Fragen

Wie heisst das Baugesuch in der Romandie und im Tessin?
In der Romandie «mise à l'enquête publique» oder «demande de permis de construire», im Tessin «domanda di costruzione». Gemeint ist immer dieselbe amtliche Publikation.
Wo publizieren die Kantone der Romandie ihre Baugesuche?
In der Feuille officielle oder Feuille des avis officiels des Kantons und auf den Portalen der Gemeinden. Freiburg, Waadt, Neuenburg, Genf und Jura haben je eigene Systeme.
Muss ich alle Landessprachen lesen können?
Nein. Zuerst zuhause zeigt jedes Projekt auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Die Originalpublikation bleibt verlinkt.

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