Startseite · Karte

Vom Baugesuch bis zum Einzug: so läuft ein Neubauprojekt ab

Die sechs Etappen jedes Schweizer Bauprojekts — und wo dein Zeitvorteil liegt.

1. Das Baugesuch

Jedes Bauvorhaben muss bei der Gemeinde eingereicht und amtlich publiziert werden — im Amtsblatt, auf dem Gemeindeportal oder im lokalen Anzeiger. Ab diesem Moment ist das Projekt öffentlich: Beschrieb, Parzelle, Bauherrschaft. Genau hier setzen wir an.

2. Die Einsprachefrist

Nach der Publikation läuft eine Frist von meist 20 bis 30 Tagen, in der Nachbarn Einsprache erheben können. Läuft sie ohne Einsprachen ab, steht der Bewilligung meist wenig im Weg.

3. Die Bewilligung

Je nach Kanton und Projektgrösse dauert es ab Gesuch wenige Wochen bis mehrere Monate. Bei Einsprachen entsprechend länger.

4. Baustart

Vor oder mit dem Baustart steht das Baugespann. Grössere Projekte starten oft erst, wenn ein Teil der Wohnungen reserviert ist — deshalb beginnt die stille Vermarktung häufig schon jetzt.

5. Die Vermarktung

Offizielle Inserate erscheinen oft erst 6 bis 18 Monate nach dem Baugesuch. Wer bis hierhin gewartet hat, konkurriert mit allen anderen — die besten Lagen und Grundrisse sind dann häufig weg.

6. Der Einzug

Vom Baugesuch bis zum Einzug vergehen bei Mehrfamilienhäusern typischerweise 2 bis 3 Jahre. Klingt lang — ist aber genau die Zeit, die du für Finanzierung und Entscheidung gewinnen kannst, wenn du früh dran bist.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es vom Baugesuch bis zum Baustart?
Nach der Publikation läuft die Einsprachefrist, meist 20 bis 30 Tage. Ohne Einsprachen folgt die Baubewilligung je nach Kanton nach einigen Wochen bis Monaten, der Baustart oft ein halbes Jahr nach der Publikation.
Wo werden Baugesuche in der Schweiz publiziert?
Im kantonalen Amtsblatt, im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde wie Anzeiger oder Website und oft zusätzlich mit Bauprofilen vor Ort. Zuerst zuhause wertet diese Quellen in allen Kantonen täglich aus.
Kann ich mich schon während der Einsprachefrist für eine Wohnung vormerken lassen?
Ja. Die Bauherrschaft steht in der Publikation, bei Firmen mit Namen. Wer sich vor dem Verkaufsstart meldet, steht auf der Interessentenliste, bevor das Inserat erscheint.

Ratgeber: Neubau finden, verstehen, finanzieren